Tierschutzverein Schifferstadt und Umgebung: 

Es wird uns immer wieder gemeldet, dass Häuser-Renovierer oder Malermeister trotz Artenschutzgesetz Schwalbennester, die an ihren Hauswänden von den Vögeln gebaut wurden und sogar noch in dem Moment von den Jungtieren bewohnt werden, durch Abspritzen bzw. mit dem Besenstiel von den Hauswänden geschlagen werden. Ihr Grund: Hausverschmutzung wegen Nestbaumaterial bzw. Kotausscheidungen der Schwalben. Leider kann man die „Verursacher“ ohne Zeugen nicht belangen.

Die Beseitigung der Nester, ob bewohnt oder nicht, ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng verboten! Wegen der Luftangriffe weit gereister, erschöpfter kleiner Vögel auf ihre Häuser werden die Fassaden unter dem Dach oft einfach „dichtgemacht“, so dass sie schon von Anfang an keine Chance haben, hier zu bauen. Schon durch die Aufgabe vieler landwirtschaftlicher Betriebe gingen viele Nistplätze der Rauchschwalben in (Kuh-)Ställen verloren. Durch die zunehmend anhaltenden Trockenperioden, wie in den vergangenen Jahren, wird es für die Schwalben immer schwieriger, rechtzeitig vor Brutbeginn ihre Nester zu bauen bzw. fertig zu stellen. Der hart getrocknete Lehmboden gibt kein Baumaterial für die Vögel mehr her. Schwalbenfreunde, die auf ihrem Grundstück eine nicht bepflasterte Einfahrt haben, können eine solche Notzeit der Tiere durch regelmäßiges Wässern einer Pfütze in dieser Notlage überbrücken. So können die Vögel ihre Nester bauen oder reparieren. Es gibt auch Kunstnester, die die Schwalbenfreunde unter ihrem Dach für die Schwalben anbringen können. Oft nehmen die Vögel dieses Angebot sehr gerne an und pflastern dieses noch mit ihrem eigenen Zutun selbst mit aus. Die Brutzeit der kleinen Gefiederten reicht von der Nestbauphase Anfang Mai bis zum Ausfliegen der letzten diesjährigen Jungen-Generation bis Ende August/Anfang September.

Die Jungschwalben werden noch über längere Zeit von ihren Eltern mit gefüttert, schon deshalb ist es streng erforderlich, dass die Nester bestehen bleiben! Sie können gerne ein Kotbrett unter dem Schwalbennest befestigen. Es sollte in 50 cm Abstand unter dem Nest angebracht werden, um die Vögel nicht am freien Anflug auf ihr Nest zu hindern! 

Rauch- und Mehlschwalben stehen seit 2004 in Deutschland auf der Vorwarnliste für bedrohte Tierarten.

Der Mensch sollte nicht so egoistisch sein und nur an sein schönes Heim denken, sondern auch an die bedrohte Tierwelt, die schließlich auch ein Recht auf Leben auf unserer Erde hat.

Sollten wir Zeugen haben, die uns unerlaubtes Entfernen der Nester bestätigen, werden wir uns nicht scheuen, Anzeige zu erstatten. Hier bitten wir vor allem die Bevölkerung um Mithilfe! Bitte kämpfen Sie mit uns für die Schwalben, damit ihr Bestand nicht noch weiter reduziert wird!

Früher gab es in unseren „Oma-Zeiten“ die Theorie, dass bewohnte Schwalbennester unter dem Dach Glück bringen sollen. Warum sehen Sie das nicht auch einfach mal von dieser Seite? Vielleicht ist ja ein Fünkchen Wahrheit enthalten! 

Ihr Tierschutzverein Schifferstadt – Tel. 06235 1202 oder -3515.